Schwerbehinderung bei Diabetes?
Haben Sie sich schon mal die provokante Frage gestellt, ob Diabetes Typ 1 eine Schwerbehinderung darstellt?
In den meisten Publikationen erfahren wir über die medizinischen Fortschritte. Überall wird gesagt, wie gut man mit Diabetes heute leben kann.
Abwendbar oder Abschaffbar bleibt Diabetes Typ 1 jedoch noch lange nicht.
Es existieren viele Widrigkeiten, denen wir als Typ 1 Diabetiker Tag und Nacht ausgesetzt sind. Viele Diabetiker tendieren ferner dazu, Ihre Situation im nahen Umfeld (Familie, Freunde, Arbeit) zu beschönigen.
Zweifellos aber ist der Typ 1-Diabetes mit Spätfolgen und Komplikationen verbunden. Wie lässt sich eine Schwerbehinderung für Diabetiker also einstufen?
In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen auf den Grund.
Wann spricht man von einer Schwerbehinderung?
Sie fragen sich, ob Sie „schwerbehindert“ sind? Da lohnt sich ein Blick in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.”
Laut “Diabetes News” gelten Menschen mit Diabetes gelten als schwerbehindert, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens 4 Insulininjektionen täglich
- Blutzuckermessungen und Insulindosierung müssen dokumentiert sein
- Anpassung der Insulindosis durch den Patienten je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker
- Gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung durch erhebliche Einschnitte
Der letzte Punkt ist dabei die größte Herausforderung. Hier muss man beweisen, was sich durch den Diabetes belastend auf den Tages- und Lebensablauf auswirkt. Bei der Beantwortung dieser Frage empfehle ich Ihnen, die Unterstützung Ihres Diabetologen einzuholen.
Der Sozialverband VdK – eine lohnende Mitgliedschaft für Schwerbehinderte
Lassen Sie mich gleich mit der Tür ins Haus fallen. Eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK (gilt nur für Deutschland) rentiert sich aus mehreren Gründen. Zum Beispiel wenn Sie das Thema Schwerbehinderung beschäftigt und Sie nicht ganz wissen, wie Sie es “anpacken” sollen.
Der VdK berät seine Mitglieder rund um das Sozialrecht in bundesweit über 400 VdK-Geschäftsstellen. Mit Hilfe der VdK werden Rechtsansprüche durchgesetzt, z. B. Pflegestufe, Rehabilitation und Schwerbehinderung.
Der Sozialverband unterstützt Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose.
Hilfe von der VdK
Das Beste am VdK ist meiner Erfahrung nach, dass dieser Verein seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten vertritt. Wenn nötig durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht.
Das vereinfacht Ihnen den kompletten Beantragungsprozess. Überdies finden Sie über den VdK neutrale uns kostenfreie Beratung im Sozialrecht sowie spannende Netzwerke und Selbsthilfegruppen.
Die Vdk hilft Ihnen dabei Ihre Schwerbehinderteneigenschaft zu ermitteln, den Grad der Behinderung (GdB) einstufen zu lassen und damit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen einzuleiten.
Die Rentabilität eines Schwerbehindertenausweises
Das Thema Schwerbehinderung wollen viele von sich abwenden. Das habe ich auch bis mir mal jemand ausführlich erläutert hat, welche Vorteile ich dadurch generiere. Darüber hinaus ist man keinesfalls dazu “gezwungen”, seine Schwerbehinderung zu kommunizieren.
Eine Schwerbehinderteneigenschaft berechtigt zu einer Reihe von Vergünstigungen. Die Rentabilität eines Schwerbehindertenausweises im Alltag kann durchaus ein Beweggrund sein, seinen Behinderungsgrad ermitteln zu lassen.
Teilzeitarbeit
Schwerbehinderte Menschen haben z.B. Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn wegen der Art oder Schwere der Behinderung eine kürzere Arbeitszeit erforderlich ist. Sie müssen damit keine Mehrarbeit leisten. Zusätzlich haben sie Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
Des Weiteren unterliegen sie einem besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff. SGB IX). Sofern erforderlich erhalten Sie auch Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleiche) und unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.
Selbst in Museen und anderen kulturellen Attraktionen (auch Schwimmbädern oder Kino) erhält man mit einem Schwerbehindertenausweis vergünstigten Zutritt im In- und Ausland.
Der Grad der Behinderung und der Pauschbetrag
|
Jährlicher Pauschbetrag[2] € | ||
25 und 30 | 310 | ||
35 und 40 | 430 | ||
45 und 50 | 570 | ||
55 und 60 | 720 | ||
65 und 70 | 890 | ||
75 und 80 | 1.060 | ||
85 und 90 | 1.230 | ||
95 und 100 | 1.420 |
Quelle: https://www.betanet.de/behinderung-steuervorteile.html
Wie wird der Grad der Behinderung bei Patienten mit Diabetes eingeteilt?
Quelle: Die Tabelle habe ich von “Diabetes News” übernommen:
GdB | Störung, Behandlungsweise, Einstellbarkeit |
---|---|
0 | Menschen mit Diabetes, deren Therapie keine Unterzuckerung auslösen kann. Die Lebensführung ist nicht beeinträchtigt.
|
20 | Menschen mit Diabetes, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann. Einschnitte beeinträchtigen die Lebensführung.
|
30-40 | Menschen mit Diabetes, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann. Der Blutzucker wird mindestens 1-mal täglich selbst gemessen. Weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigen den Alltag.
|
50 | Menschen mit Diabetes, die eine Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen am Tag durchführen. Es existieren dadurch erhebliche Einschnitte. Die Lebensführung ist gravierend beeinträchtigt.
Die Insulindosis passen die Patienten je nach Blutzucker, Bewegung, Ernährung selbständig an. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein. Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdB Werte bedingen
|
Die Feststellung eines Funktionsdefizit
Bei der Feststellung der Behinderung geht es damit keinesfalls nur um die Art der Erkrankung oder Behinderung. Vielmehr geht es um ein sogenanntes Funktionsdefizit.
Dieses Defizit muss quasi länger als sechs Monate anhalten und eine Auswirkung auf das Leben in der Gesellschaft haben. Das ist mit Typ 1 in der Regel IMMER der Fall!
Eltern können sogar die Kinderbetreuungskosten als ergänzende Leistung zu Rehabilitation bei Reha-Aufenthalten beantragen.
Die Eltern von Kindern mit Behinderungen können den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen. Dafür müssen sie für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten (§ 33b Abs. 5 EStG).
Reflektion lohnt
Mir war es wichtig, Sie heute auf das Thema “Schwerbehinderung bei Diabetes” aufmerksam zu machen.
Hätte ich damals gewusst, welche Ersparnisse und Sicherheiten dieser Ausweis mit sich bringt, hätte ich diesen sicherlich 10 Jahre zuvor beantragt.
Sehr wichtig für mich ist, dass wir Diabetiker nicht gezwungen sind mit unserer Schwerbehinderung “hausieren” zu gehen. Wir können die Vorteile nutzen, aber die Behinderung für uns behalten.
Reflektieren Sie dieses Thema in Ruhe.
Wenn Sie mehr Aufklärung suchen, nutzen Sie unbedingt die Systeme Deutschlands wie die VdK, die Sie kostenlos über die Vor- und Nachteile beraten.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass wir in Deutschland so viele Leistungen haben, dass wir den Überblick darüber verlieren. Nachfragen hilft immer. Das können Sie im Übrigen auch sehr gerne bei mir tun.
In diesem Sinne freue ich mich wie immer über Ihr Feedback.
Viele Grüße